FAQ


Allgemeine Fragen:

Wie lange dauern die Studienergänzungen?

Bis zu 13 Monaten mit jeweils unterschiedlich langen Theorie- und Praxisphasen.

 

Wie sind die Studienergänzungen aufgebaut?

Alle Studienergänzungen bestehen aus mehrmonatigen Theorie- und Praxisphasen, in deren Rahmen fachspezifische Kenntnisse vermittelt und praktische Erfahrungen gesammelt werden. Zusätzlich erfolgen Sprachkurse in Englisch und falls notwendig in Deutsch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten außerdem ein Bewerbungstraining und erlernen Präsentationstechniken. Detaillierte Informationen über die einzelnen Studienergänzungen sind den Informationsblättern auf der jeweiligen Internetseite zu entnehmen.

 

Muss das Praktikum am Studienort ausgeübt werden?

Die Ausübung des Praktikums ist unabhängig vom Studienort. Das Praktikum kann sowohl am Stufienort, am Heimatort und andernorts absolviert werden.

 

Bewerbung:

Wie kann man sich für eine Studienergänzung bewerben?

Die Bewerbung für eine Studienergänzung erfolgt schriftlich. Auf der OBS-Homepage sind unter AQUA die einzelnen Studienergänzungen aufgeführt. Bei jeder Studienergänzung ist ein Fragebogen hinterlegt, der ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die OBS e.V. zu senden ist.

 

Welche Unterlagen sind für eine Bewerbung nötig?

Zu einer kompletten Bewerbungsunterlage gehört der ausgefüllter Fragebogen, ein Lebenslauf mit Foto und eine einfache Kopie des Hochschulabschlusses. Sofern vorhanden können auch Arbeitszeugnisse beigelegt werden.
Für Personen mit Migrationshintergrund erbitten wir zusätzlich Kopien der Übersetzungen des Arbeitsbuches und des Hochschuldiploms.

 

Sind Bewerbungen auf mehrere Studienergänzungen zulässig?

Ja, mehrere Bewerbungen sind zulässig. Idealerweise reichen Sie pro Studienergänzung Ihre Bewerbung mit dem passenden Fragebogen ein. 

 

Kann man sich erneut bewerben, wenn bereits im Vorjahr eine Bewerbung für AQUA erfolgte?

Ja, eine erneute Bewerbung ist sowohl für dieselbe Studienergänzung wie auch für eine andere Maßnahme möglich. 

 

Sind Bewerbungen auf Kurse und Studienergänzungen des Akademikerprogramms (AKP) und des Projekts AQUA parallel möglich?

Ja, Bewerbungen für das Akademikerprogramm und das Projekt AQUA schließen sich nicht gegenseitig aus. 

 

Voraussetzungen/Zulassung:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an einer Studienergänzung teilnehmen zu können?

Als Teilnahmekriterien gelten ein (Fach-) Hochschulabschluss und der Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) I oder ALG II.

 

Kann eine Bewerbung auch ohne ALG-Bezug erfolgen?

Ja, eine Bewerbung und auch Teilnahme ist in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns über die Hotline 0228-8163 600, wir erläutern Ihnen gerne das Verfahren. 

 

Ist eine Bewerbung möglich, wenn ein Studium zwar aufgenommen wurde, aber kein (Fach-) Hochschulabschluss vorliegt?

Für Studienabbrecher ist eine Bewerbung mit Begründung und entsprechenden qualifizierten Kenntnissen möglich. Die Begründung muss schriftlich erfolgen.

 

Ist beispielsweise mit einem Abschluss in Ökonomie auch eine Bewerbung für die Studienergänzung Molekularbiologie möglich?

Generell eignet sich die Fachrichtung des Studienabschlusses für die entsprechende Studienergänzung. Ausnahmen sind natürlich möglich, wenn eine qualifizierte berufliche Erfahrung vorgewiesen werden kann oder besondere Kenntnisse in dem entsprechenden Themengebiet vorhanden sind. Die Begründung der Eignung ist ausführlich schriftlich einzureichen.

 

Fragen, die speziell Migrantinnen und Migranten betreffen können:

Ist eine Bewerbung möglich, wenn die Diplombewertung noch nicht beantragt ist?

Ja, auch ohne diese Beantragung können Sie sich bewerben.

 

Ist eine Bewerbung möglich, wenn noch keine Anerkennung des Diploms vorliegt?

Ja, in diesem Fall bitten wir um Beilage der Kopie des Original-Diploms und der Übersetzung.

 

Kosten der Studienergänzung:

Besteht während der Teilnahme Anspruch auf BAföG?

Nein, es besteht über die Gesamtdauer der Maßnahme kein BAföG-Anspruch.

 

Was passiert bei einem Abbruch der Studienergänzung? Müssen Kurskosten zurückgezahlt werden?

Sollte die Maßnahmen aufgrund einer Arbeitsaufnahme erfolgen, sind keine Kurskosten seitens des Teilnehmenden zu erstatten. Sofern die Maßnahme ohne nachvollziehbare Gründe abgebrochen wird, können gegebenenfalls Rückzahlungsforderungen entstehen.

 

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