Nach den Richtlinien des Garantiefonds-Hochschulbereich (RL-GF-H) werden folgende Zuwanderinnen und Zuwanderer gefördert:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
- Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (wenn sie mit den Spätaussiedlern und Spätaussiedlerinnen eingereist sind)
- Jüdische Immigranten (mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Aufenthaltsgesetz)
- Asylberechtigte
- Personen mit Abschiebeschutz nach § 60.1 Aufenthaltsgesetz
- Der Antrag muss vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.
B E R A T U N G
Die Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgt durch:
„Jugendmigrationsdienst – Beratung für den Bereich Garantiefonds-Hochschule (GF-H)“.
Die Anschriften der Beratungsstellen finden Sie hier:
Die Beratung im Bereich Bonn erfolgt durch die
Otto Benecke Stiftung e.V.
Geschäftsstelle Bonn
Kennedyallee 105 - 107
Tel.: 0228 8163 -136
Fax : 0228 8163 -400
Email: Bernd.Beutel(at)obs-ev(dot)de
Kurse und Beratung für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer
Beratung, Kurse, Förderung
Der Garantiefonds- Hochschulbereich wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Rahmen des Förderprogramms „Garantiefonds-Hochschulbereich“ hat die Otto Benecke Stiftung e.V. seit 1965 mehr als 300.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Fortsetzung und Ergänzung ihrer Ausbildung in Deutschland unterstützt. Das Programm richtet sich an junge Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben und die als Flüchtling, Jüdischer Immigrant oder Spätaussiedler bzw. deren Angehöriger in Deutschland leben.
Die Otto Benecke Stiftung e.V. arbeitet in enger Abstimmung mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule der Jugendmigrationsdienste. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten in allen Belangen der schulischen und beruflichen Integration und unterstützen junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums bzw. beim Einstieg in eine akademische Erwerbstätigkeit. Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater verfügen bundesweit über 20 dauerhafte Beratungsstellen. An weiteren 60 Orten bieten sie bedarfsorientiert mobile Beratung an. Weitere Informationen und Adressen erhalten Sie über den Button „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“ unter www.jmd-portal.de.
Beratung und Förderung erfolgen auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der im Herkunftsland erworbenen Bildungsabschlüsse und der von den Ratsuchenden in Deutschland angestrebten Ausbildungs- bzw. beruflichen Ziele. Darauf aufbauend erarbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten einen individuellen Eingliederungs- und Bildungsplan und legen die einzelnen Ausbildungsschritte fest. Die Berater informieren schon bei der Antragstellung und dann vor, während und nach der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der Otto Benecke Stiftung e.V. Sie geben Informationen über die Möglichkeiten und Wege zum Hochschulstudium bzw. zum Einstieg in den akademischen Beruf in Deutschland. Ergänzend beraten sie über Möglichkeiten der finanziellen Förderung (z.B. Garantiefonds-Hochschulbereich, BAföG, etc.) während der einzelnen Ausbildungsabschnitte.
Im Rahmen der maßnahmebegleitenden Beratung wird die Umsetzung des Eingliederungsplanes verfolgt und fortgeschrieben. Die individuellen Vorhaben und Ausbildungsschritte werden zusammen mit den jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern neuen Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst. Ziel der kontinuierlichen Beratung ist die Befähigung der jungen Menschen, die alsbaldige gesellschaftliche Eingliederung weitgehend selbständig und eigenverantwortlich gestalten zu können.








