Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat einen großen Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften und jungen Akademikerinnen und Akademikern.
Hier setzt das Praktikum der Otto Benecke Stiftung e.V. an.
Akademisches Praktikum
Zugewanderte junge Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen verfügen oft über gute Kenntnisse in ihren Fachgebieten. Flüchtlinge und Spätaussiedler sind in der Regel aber nicht mit den Anforderungen auf dem deutschen und westeuropäischen Arbeitsmarkt vertraut. Akademische Praktika unterstützen die berufliche Eingliederung akademischer Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Anmeldung: | Die Beraterinnen und Berater der Jugend- |
Dauer: | Die Dauer des Praktikums beträgt in der Regel sechs Monate. |
Beginn: | Dieser erfolgt in Absprache zwischen der Otto Benecke Stiftung e.V., der Antragstellerin oder des Antragstellers und dem Unternehmen. Es werden nur volle Monate gefördert (Beginn des Praktikums soll am Anfang eines Kalendermonats liegen). |
Voraussetzungen: | Die Antragstellerinnen und Antragsteller |
Ziele: | Die geförderten Akademikerinnen und Akademiker lernen im Rahmen des Praktikums den Arbeitsalltag in einem hiesigen Beschäftigungsverhältnis kennen und erwerben Kenntnisse im Umgang mit (für sie oft) neuen technischen Geräten und Arbeitsmethoden. Sie sollen bereits erworbene sprachliche Kenntnisse in der Praxis erproben. Die fachsprachlichen Kenntnisse werden durch Anwendung gefestigt und erweitert, Kommunikations- und Teamfähigkeit ausgebaut, Kontakte zu Kollegen und potenziellen Arbeitgebern entstehen. Im Rahmen der Praktika wird erkannt, welche der mitgebrachten Qualifikationen gut oder weniger verwertbar sind. Akademische Praktika tragen wesentlich zur Chancenverbesserung der Stipendiatinnen und Stipendiaten auf dem Arbeitsmarkt bei. |
Maßnahmeort : | Das akademische Praktikum kann bei allen inländischen Einrichtungen abgelegt werden, die üblicherweise Hochschulabsolventen beschäftigen (Unternehmen in Wirtschaft und Industrie, Ämter und Behörden, Hochschulen u.a.). |
Zeugnis: | Die Unternehmen stellen den Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine Bescheinigung über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche und den Erfolg des Praktikums aus. |
Für Mediziner und Pharmazeuten gelten gesonderte Regelungen. Diese erfragen Sie bitte bei den Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste.





