Zum Sonderlehrgang Hessen können neben den "klassischen" Personengruppen (Spätaus-siedler und jüdische Immigranten) auch weitere Gruppen zugelassen werden. Dies sind alle Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die eine Förderung nach dem BAföG erhalten können. Informationen dazu erteilt Ihnen die Beratungsstelle des Jugendmigrationsdienstes in Frankfurt.


Im Sonderlehrgang Cottbus (Bundesland Brandenburg) können zum Schuljahr 2010 bleibeberechtigte Ausländer aus allen Herkunftsländern aufgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Bildungsberatungsstelle GF-H beim JMD der AWO
Willmanndamm 12, 10827 Berlin, Tel.: 030 / 22 19 226 - 10 (Fr. Weiz) / Tel.: 030 / 22 19 226 - 00 (Fr. Boyajian), Fax: 030 / 22 19 226 - 51, Ansprechpartnerin: Regina Weiz / Büro: Annette Boyajian E-Mail: regina.weiz(at)awoberlin(dot)de 
oder annette.boyajian(at)awoberlin(dot)de

 

Die Sonderlehrgänge sind Einrichtungen der einzelnen Bundesländer mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Curricula. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste.

Sonderlehrgang

Im Auftrag der Kultusministerien wurden die Sonderlehrgänge eingerichtet, um Spätaussiedlern und deren Abkömmlingen sowie den mit ihnen gemeinsam eingereisten Ehepartnern eine Möglichkeit zu geben, ihre ausländische Hochschulreife so zu ergänzen, dass sie Zugang zu deutschen Hochschulen erhalten. Heute stehen die Sonderlehrgänge auch Jüdischen Immigranten aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion offen. In einzelnen Bundesländern können auch Migranten aus anderen Herkunftsländern in die Sonderlehrgänge aufgenommen werden. Informationen dazu erhalten Sie in unseren Beratungsstellen.

Anmeldung: 

Die Anmeldung erfolgt durch die Beraterinnen und Berater der Jugendmigrationsdienste bei den Kultusministerien oder direkt an den Lehrgängen.

Dauer:    

24 Monate

Probezeit:   

Dauer: 3 – 6 Monate

Unterrichtsfächer: 

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften (Physik und/oder Biologie oder Chemie)
  • Gemeinschaftskunde (Politik / Geschichte/Werte und Normen)

Abschlussprüfung:  

Art und Zahl der Prüfungsfächer können je nach Bundesland variieren.

Zeugnis: 

Im Rahmen der Kurse kann entweder die Allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Bei Abschluss mit der Fachhochschulreife ist der Nachweis einer Berufsausbildung oder ein ergänzendes Praktikum erforderlich.