Die Studienkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen und Bundesländer. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste.
Das Studienkolleg
Ausländische Studienbewerber/innen, deren Hochschulreife aus dem Herkunftsland in Deutschland nicht anerkannt wird, werden in Studienkollegs auf die so genannte Feststellungsprüfung vorbereitet. Nach erfolgreicher Prüfung können die Studierenden ihre Ausbildung an einer Hochschule fortsetzen.
Anmeldung: | Das Bewerbungsverfahren ist je nach Bundesland unterschiedlich. Teilweise erfolgt die Anmeldung an den Hoch-schulen (in der Regel beim jeweiligen Akademischen Auslandsamt) oder direkt bei den Studienkollegs, teilweise ist eine Bewerbung bei der Kultusbehörde erforderlich. |
Dauer: | Zwei Semester |
Kursbeginn: | unterschiedlich, in der Regel jeweils zu Semesterbeginn |
Aufnahme-prüfung: | Deutsch (an einigen Kursorten auch Mathematik, Wirtschaftslehre und naturwissenschaftliche Fächer). Neu sind hier Leistungstests zur Erhöhung der Bewerbungschancen. |
Unterrichts-fächer: | Der Kurstyp orientiert sich an dem an-gestrebten Hochschulstudium. Je nach angestrebtem Studienfach werden die Bewerber verschiedenen Kurstypen zu-geordnet:
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Beratung: | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendmigrationsdienste beraten zu Fragen der weiteren Ausbildungsplanung, Studienfachwahl und Hochschulauswahl, zu Bewerbungsverfahren und Studienfinanzierung. |
Stipendium: | Nach der Zulassung zu einem Studien-kolleg kann - in der Regel ergänzend zum BAföG - eine Förderung nach dem sog. Garantiefonds beantragt werden. |
Abschluss-prüfung: | Im Rahmen der Feststellungsprüfung wird eine fachgebundene Hochschulreife erworben, die zum Studium von Fächern der jeweiligen Kursgruppe (s. Unterrichtsfächer) berechtigt. |





