Weitere Informationen auch über die jeweiligen Regelungen und Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie bei den zuständigen Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste.

 

Weiterbildung für Ärzte

 

Zugewanderte junge Ärztinnen und Ärzte können sich im Rahmen eines Ausbildungsprogramms für Mediziner auf die Kenntnisprüfung, die sie in Deutschland für die Ausübung des ärztlichen Berufes brauchen, vorbereiten. Mit der bestandenen Prüfung weisen sie die Befähigung zur Ausübung ihres ärztlichen Berufes in Deutschland nach.
Die Otto Benecke Stiftung e.V. unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Vorbereitung auf die Prüfung mit Bildungsmaßnahmen und kontinuierlicher ausbildungsbegleitender Beratung.

Anmeldung:    

Zugewanderte junge Ärztinnen und Ärzte können sich bei den Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste um Aufnahme in die Bildungsmaßnahmen und deren Förderung bewerben. In persönlichen Orientierungsgesprächen werden die individuellen und formalen Voraussetzungen und die Zielperspektiven der jungen Mediziner erarbeitet.

Bewertung der
Ausbildung:

Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen eine Bewertung ihrer mitgebrachten Ausbildung durch die zuständige Behörde ihres Bundeslandes. Dort wird in der Regel die Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung festgestellt. Für die Durchführung des vorbereitenden Praktikums benötigen sie eine Berufserlaubnis nach § 10 BÄO.

Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung:

  • Allgemeiner dreimonatiger Intensiv-sprachkurs in den Vertragssprachkursen der Otto Benecke Stiftung e.V.  (aufbauend auf dem Niveau B1 (GER*) Zertifikat Deutsch) zum Niveau B2 (GER*).
  • Allgemeiner dreimonatiger Intensiv-sprachkurs zum Niveau C1 (GER*), alternativ Fachsprachkurs für Mediziner.
  • Praktikum in einer Klinik/Praxis
    Die Beraterinnen und Berater der Jugendmigrationsdienste führen die jungen Mediziner in Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen dazu, sich selbständig qualifizierte Praktikumsstellen zu suchen. Das achtmonatige Praktikum (bei Kinderärzten und Ärzten ohne Internatur bis zu 12 Monaten) soll in einer Klinik/Praxis auf die anstehende Kenntnisprüfung vorbereiten.
  • 1- bis 2-monatiger Vorbereitungskurs - Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Praktikum und dem begleitenden Selbststudium wird auf die Anforderungen der Kenntnisprüfung gezielt und effektiv hingearbeitet.
  • Ablegung der Kenntnisprüfung (entweder als Gleichwertigkeits- oder als Defizitprüfung.

 

 

 

* Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen

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