Hessen und Brandenburg
nehmen Bleibeberechtigte
in die Sonderlehrgänge auf
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Zum Sonderlehrgang Hessen können neben den "klassischen" Personengruppen (Spätaus-siedler und jüdische Immigranten) auch weitere Gruppen zugelassen werden. Dies sind alle Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die eine Förderung nach dem BAföG erhalten können. Informationen geben Ihnen gerne die Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste.
Die Sonderlehrgänge zur Fachhochschulreife in Cottbus (Brandenburg) stehen allen Zuwanderern mit Bleiberecht offen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Jugendmigrationsdienste.
Die Hochschulberatung (Garantiefonds Hochschulbereich) erfolgt bundesweit durch die Jugendmigrationsdienste (JMDs)
Die Beratung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten, wird - statt wie früher in den Außenstellen der OBS - in den Beratungsstellen der Jugendmigrations-dienste durchgeführt.
Die bisherigen Beraterinnen und Berater der OBS sind seit Ende 2009 unter der Bezeichnung „Jugendmigrationsdienst – Hochschulberatung (GF-H)“ zu erreichen. Auch nach dem Wechsel sind diese für die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereichs (RL-GF-H) für die Bildungsberatung und Ausbildungsplanung einschließlich der Beratung zur Verwertbarkeit und Anerkennung von Vorbildungen aus den Herkunftsländern zuständig.
Die neuen Adressen finden Sie bei
Beratungsstellen.
Migrantinnen und Migranten immer öfter in Abiturkursen willkommen!
Teilnehmer der Leitertagung freuen sich über Öffnung der Sonderlehrgänge.
Zu einer gemeinsamen Arbeitstagung im Dezember 2008 in Bonn konnte Heiner Terborg, Referatsleiter des Bereiches Garantiefonds-Hochschule der Otto Benecke Stiftung e.V., die Leiter der Sonderlehrgänge, Vertreter von Kultusministerien und Bildungsberater der Otto Benecke Stiftung e.V. begrüßen. Zurzeit sind bundesweit an 17 Standorten Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife angesiedelt.

Die Lehrgänge bauen auf ausländischen Sekundarschulabschlüssen mit mindestens zehnjähriger Dauer auf und führen in zwei Jahren zum Abitur bzw. zur Fachhochschulreife. Neben den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch (setzt keine Vorkenntnisse voraus) werden u. a. Physik, Biologie, Geschichte und Geografie unterrichtet. Zurzeit lernen 1040 Schülerinnen und Schüler in 62 Klassen. Je nach Bundesland und Ausrichtung auf die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife sind die Lehrgänge unterschiedlich organisiert; sie finden an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien, an Studienkollegs, an Kollegs des zweiten Bildungsweges und an speziell eingerichteten Instituten statt.
Die Sonderlehrgänge haben sich in über 30 Jahren Geschichte zu einem erfolgreichen Modell entwickelt, das es ermöglicht, junge Migrantinnen und Migranten unter Berücksichtigung ihrer im Ausland erworbenen Schulbildung erfolgreich zur Hochschulreife zu führen. So haben im Lehrgangsdurchlauf 2006-2008 stolze 80% der Teilnehmer das anspruchsvolle Programm bis zur Reifeprüfung durchlaufen. Bei den Prüfungen waren 95% der Teilnehmer erfolgreich.
Brandenburg geht neue Wege
Während die Sonderlehrgänge bislang traditionell Spätaussiedlern, ihren Abkömmlingen und jüdischen Immigranten vorbehalten waren, hat nun das Land Brandenburg die Sonderlehrgänge in Cottbus für alle bleibeberechtigten Ausländer, deutsche Staatsangehörige aus dem Ausland und deren Angehörige geöffnet. Der Weg zur Fachhochschulreife in zwei Jahren Präsenzunterricht steht damit Zuwanderern zur Verfügung, deren ausländischer Bildungsabschluss dem Realschulabschluss gleichwertig ist.
Auch in einigen anderen Bundesländern gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, jungen Migrantinnen und Migranten den Zugang zum Hochschulstudium im Rahmen der Sonderkurse zu öffnen. Die Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste informieren Sie gern über die Vielzahl an Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über gute Deutschkenntnisse verfügen. Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie deren Angehörige kommen oft für eine Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich in Frage. Im Rahmen der Förderung im Hochschulbereich werden Interessenten umfangreich beraten, können in extra eingerichteten Sprachkursen Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau C1 des GER erwerben, erhalten Stipendien oder aufstockende Förderung und werden über alternative Förderangebote (z.B. über BAföG) informiert.





