Forum Migration 2007

Potenziale der in Deutschland auf Dauer lebenden Menschen mit Migrationshintergrund besser nutzen
Von Hans-Georg Hiesserich
Mit dem Zuwanderungsgesetz gibt es erstmals ein systematisches Integrationsangebot. Was damit heute für Neuzuwanderer eine wichtige Hilfe bedeutet, ist früheren Zuwanderergenerationen nicht zuteil geworden. Viele schon lange in Deutschland lebende Zuwanderer haben nach wie vor hohen Integrationsbedarf, das zeigen nicht zuletzt die schlechten Schulleistungen vieler ausländischer Schüler. Auch für Menschen mit Migrationsgeschichte müssen Integrationsangebote geöffnet oder geschaffen werden. Hierzu hat das 13. FORUM MIGRATION der Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS) am 8.11.07 im Bonner Haus der Geschichte wichtige Diskussionsbeiträge geliefert und übertragbare Modelle vorgestellt.
Nachholende Integrationspolitik
Die nachholende Integrationspolitik – von dem Osnabrücker Migrationsforscher Klaus J. Bade als Antwort auf vernachlässigte, wenn nicht ausgebliebene, Integrationshilfen für schon lange in Deutschland lebende Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Familien entworfen – ist, und so sieht es auch der von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierte Nationale Integrationsplan, die aktuelle innenpolitische Herausforderung für die Bewältigung des offenkundigen Problems, das faktische Einwanderungsland Deutschland für ein ökonomisch möglichst prosperierendes und gesellschaftlich möglichst konfliktfreies Gemeinwesen von Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Zuwanderungsgeschichte zu qualifizieren. Letztere sind zwar in der deutlichen Mehrheit, doch hat die jüngste Bevölkerungsstatistik immerhin über 15 Millionen Menschen, d. h. ein Fünftel der Bevölkerung, in Deutschland gezählt, die einen Migrationshintergrund haben. Viele von ihnen, die schon lange hier leben und auf Dauer hier bleiben werden, haben, ob sie nun als Gastarbeiter in die Bundesrepublik bzw. als Fremdarbeiter in die DDR gekommen sind oder als zunächst asylsuchende und dann geduldete oder anerkannte Flüchtlinge, als nachgezogene Familienangehörige oder als hier geborene Abkömmlinge, keinerlei oder nicht ausreichende Integrationshilfen erhalten. Da die Dauerhaftigkeit ihres Aufenthalts hier nicht vorgesehen war, wäre Integration politisch kontraproduktiv gewesen und ist daher konsequenter Weise nicht entsprechend gefördert worden. Inzwischen ist nicht nur im historischen Zeitablauf sondern auch in der alltäglichen Lebenswelt der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zu übersehen, dass Zuwanderung die Gesellschaft in Deutschland nachhaltig geprägt hat und selbst beim Rückgang neuer Zuwanderung mit dem Heranwachsen nachkommender Zuwanderergenerationen bei gleichzeitig stagnierendem generativen Verhalten deutschstämmiger Bürger und Bürgerinnen weiterhin prägen wird. Die nachholende Integrationspolitik, die endlich mit dem sog. Zuwanderungsgesetz Fördermöglichkeiten auch für schon länger in Deutschland lebende – etwas unglücklich mit der Bezeichnung ‚Bestandsausländer’ bedachte – Zuwanderinnen und Zuwanderer eröffnet hat, muss sich nun verstärkt mit Konzepten nachholender Integrationsförderung beschäftigen und deren Einbeziehung in künftige Integrationsprogramme diskutieren und beschließen.
Anerkennung der Vorbildung erleichtern
Dies machte im Eingangsstatement des FORUM MIGRATION der geschäftsführende Vorsitzende der OBS, Dr. Lothar Theodor Lemper, deutlich. Er wies darauf hin, dass nachholende Integrationsförderung nur gelingen kann, wenn sie statt der vermeintlichen Defizite die Potenziale der Zugewanderten in den Blick nimmt. Diese bleiben in Deutschland vielfach ungenutzt, weil beispielsweise schon die formale Anerkennung akademischer Vorbildung oft an bürokratischen Hürden scheitert und hier dringend benötigte Ingenieure, Lehrer, Mediziner und andere Berufsgruppen keinen adäquaten Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Aber selbst im schulischen Bereich ist keine Chancengleichheit gegeben, wie die PISA-Studie oder der OECD Bericht zeigen: gegenüber einheimischen Schülerinnen und Schülern verlassen doppelt so viele ausländische Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss.
Integration betrifft keine Randgruppe
Als Beitrag zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sah der Abteilungsleiter im Hessischen Sozialministerium, Dr. Walter Kindermann, in seinem Eröffnungsvortrag die Integrationsangebote, die im Zusammenspiel von Staat und Zivilgesellschaft strukturell, kulturell, sozial und identifikatorisch wirken sollen. Dazu gehört die Überführung des Nebeneinanders von Ausländerbeiräten und Behörden in ein partnerschaftliches Miteinander, dazu gehören die Förderung der deutschen Sprache im Kindergarten, die Initiierung innovativer Integrationsprojekte vor Ort, die Einbindung der Kommunen und die Erklärung der Integrationspolitik zur Chefsache. Dies ist u.a. deswegen geboten, weil beispielsweise in Hessen 41% der unter 6-jährigen und 66 % der lebend Geborenen in Frankfurt im Jahr 2004 einen Migrationshintergrund hatten und das Thema Integration damit längst keine Randgruppe mehr betrifft, sondern einen bedeutsamen Teil der Bevölkerung und damit Thema in der Mitte der Gesellschaft ist. In der hessischen Landespolitik, so Kindermann, ist Integration mit den Themen Arbeitsmarktpolitik und Soziales verknüpft, weil beispielsweise türkischstämmige Frauen um die Hälfte weniger berufstätig sind als deutsche Frauen und die Chancen, arbeitslos zu sein, dramatisch höher sind, je weniger jemand ausgebildet ist. Aber – und damit überraschte Kindermann die Tagungsteilnehmer – für die Bewertung der Chancen von Migrantinnen und Migranten müssen auch die Herkunft der Zuwanderinnen und Zuwanderer und der Aufenthaltskontext beachtet werden. In Vergleich der Bundesländer gibt es beispielsweise nur 2 % Ausländer in Brandenburg. Dieses Bundesland verzeichnet eine hohe Bildungsmigration von Schülern aus Polen, die in Brandenburg Abitur machen, und beheimatet viele bildungsorientierte vietnamesisch-stämmige Schüler und jüdische Immigranten. Im Ergebnis erwerben 43,8 % der ausländischen Jugendlichen in Brandenburg das Abitur, weit mehr als im Bundesdurchschnitt.
Kommunen fordern mehr Unterstützung
Über kommunale Erfahrungen referierte der Erste Beigeordnete der niederrheinischen Stadt Moers, Hans Gerhard Roetters. Er betonte die kommunalen Potenziale für die nachholende Integrationsförderung, bei deren Erschließung sich die Kommunen allerdings allein gelassen fühlen und das Konnexitätsprinzip als Lippenbekenntnis der real existierenden Integrationspolitik erleben. Roetters, der für die kommunale Integrationsarbeit eine konstruktivere und intensivere Unterstützung durch Bund und Land einforderte, beschrieb sechs Säulen der kommunalen Integrationspolitik in Moers:
die interkulturellen Zentren, die auch als Angebotsalternative zu den von islamischen Organisationen betriebenen Zentren dienen;
der Ausländerbeirat, der als Gremium von Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige politische Funktion erfüllt;
die Anlaufstelle Migration, die als unabhängige Migrationsberatungsstelle fungiert;
das Konzept zur interkulturellen Verbesserung der Sprachkompetenz und Integration von Migrantinnen und Migranten, das modulartig die städtischen Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten beschreibt;
die Spielstuben, die aus einem Angebot für Asylbewerber hervor gegangen sind und sich nun zu einem offensiv betriebenen Angebot integrativer Kinder- und Jugendarbeit verselbstständigt haben,
und die Stadtteilkonferenzen, in denen sich die relevanten Akteure des städtischen Lebens zum Dialog und zur Entwicklung politischer Aktionen treffen.
In der Diskussion wurde die Rolle der Kreise im Rahmen der nachholenden Integrationsförderung angesprochen, die eine Vernetzungsfunktion zwischen Initiativen einzelner Kommunen übernehmen und Impulse für wichtige Arbeitsbereiche wie Schule, Jugendhilfe und Arbeitsmarkt geben können. Mit Aussicht auf nachhaltige Wirkung allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Integration auch hier zur Chefsache erklärt wird und der Landrat an der Spitze der Bewegung steht, so lautete ein Fazit dieser Diskussion.
Integrationskurse erhalten bessere Rahmenbedingungen
Die Rolle des Bundes erläuterte der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Dr. Albert Schmid. Er erinnerte an die Prognosen im Kontext der Entstehung des Zuwanderungsgesetzes, die von jährlich 100.000 Neuzuwanderern ausgingen, für die Plätze in Integrationskursen bereit zu stellen wären. Tatsächlich sind in Folge des starken Rückgangs der Neuzuwanderung inzwischen mehr als die Hälfte der Kursplätze durch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte belegt, die schon länger im Lande leben. Schmid prognostizierte, dass auch weiterhin eine vergleichsweise geringe, nachhaltige Zuwanderung in die Bundesrepublik stattfindet. Der migrationspolitische Schlüssel hierfür ist laut Schmid inzwischen Artikel 6 des Grundgesetzes geworden, der den Ehegatten- und Familiennachzug ermöglicht, und nicht mehr Artikel 16 bzw. 16a, die Staatsangehörigkeit und Asylrecht regeln. Erst mit dem Zuwanderungsgesetz wurde eine systematische Grundlage für die Integrationsarbeit geschaffen, bei der – anders als beispielsweise in Frankreich und Großbritannien - die Sprachförderung im Mittelpunkt steht. Hierbei wird mit dem in den Kursen verfolgten Ziel der Qualifikationsstufe B 1 des Europäischen Referenzrahmens ein hohes Niveau angestrebt, das nach den ersten Auswertungen 70 % der Prüfungsteilnehmer, das sind knapp 50 % der Kursabsolventen, auch erreichen. Um künftig bessere Ergebnisse zu erzielen, sind eine Erweiterung der Stundenanzahl auf bis zu 1.200 Kursstunden und eine stärkere Kursausrichtung auf einzelne Zielgruppen, z.B. Jugendliche, geplant. Für bestimmte Personengruppen sollen Kurse bis zum B2-Niveau angeboten werden bzw. Kurse mit einer berufsbezogenen Sprachförderung. Das Kursangebot ist bisher auf einen gigantischen Zuspruch gestoßen. Inzwischen wurden 471.000 Personen zugelassen, von denen bereits 340.000 in den Kursen angekommen sind. Auch wenn es sich hierbei vielfach um Menschen handelt, die schon länger hier leben, ist es mit Blick auf das Potenzial von 15 Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ein noch bescheidenes Ergebnis. Allerdings ist ohne fundierte wissenschaftliche Analyse keine Aussage darüber möglich, welcher tatsächliche Bedarf an Angeboten nachholender Integrationsförderung sich ergibt. Die derzeitigen Schätzungen des Bundesamts, so erläuterte dessen Präsident, liegen unter allem Vorbehalt bei gut 1,8 Millionen Personen mit einem entsprechenden Nachholbedarf, der nicht nur in fehlender Sprachkompetenz, sondern häufig auch in fehlender Anerkennung und Verwertungsmöglichkeit der Vorbildung besteht. Trotz langjähriger Klagen über diesen Bedarf, der insbesondere auf akademisch ausgebildete Zuwanderinnen und Zuwanderer zutrifft, ist hier kaum etwas geschehen. Hier muss einerseits das Anerkennungsverfahren angepasst und andererseits müssen verstärkt Nachqualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass die neue Migrations-Erstberatung, die der Bund übernommen hat und die in den ersten drei Jahren nach Zuwanderung greifen soll, für hoch qualifizierte Zuwanderer und Zuwanderinnen geöffnet wird. Darüber hinaus müssen, so forderte Schmid, verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um Zugewanderte in die berufliche Selbstständigkeit zu führen, die oft gute Chancen bietet, die zweifachen – nämlich die im Herkunftsland und die in der Bundesrepublik erworbenen – Qualifikationen zu nutzen.
Die von Schmid angekündigten Verbesserungen wurden von dem Fachpublikum des Forum sehr positiv aufgenommen, wobei allerdings der Hinweis nicht ausblieb, dass die jetzt beabsichtigte Verlängerung der Sprachkurse in früheren Jahren Standard war. Darüber hinaus wurde darauf verwiesen, dass bewährte Maßnahmen, wie beispielsweise die zur Hochschulreife führenden Sonderlehrgänge, bisher nur Spätaussiedlern und in Ausnahmefällen jüdischen Immigranten offen stehen, wenn gleich sie von einem weit größeren Personenkreis benötigt würden.
Nicht die Defizite, sondern die Potenziale im Blick haben
In den globalen Kontext wurde das Thema Migration und Integration von Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth gestellt, die zunächst erläuterte, wie die demografische Entwicklung in immer mehr Ländern als ständig größer werdendes Problem erscheint. Deutschland steht demnach mit diesem Problem nicht alleine, sondern befindet sich hierbei in einem Entwicklungszusammenhang. Dieser unterscheidet sich laut Süßmuth allerdings dadurch von anderen Ländern, dass dort schon vor längerer Zeit Steuerungsmaßnahmen ergriffen wurden. Letztlich hat in anderen Ländern schon eher ein Umdenkungsprozess begonnen, der weg führt von den Defiziten der Migranten zu deren Potenzialen, von der Belastung zur Bereicherung und der nun allmählich auch in Deutschland anzukommen scheint. Dazu gehört, so Süßmuth, allerdings die Botschaft „Wir brauchen Euch“, die eine ganz andere Sprache spricht als die Aussage „Wir helfen euch“. Entscheidend für den Erfolg hält Süßmuth die kulturelle Bildung als Ausgangspunkt für sprachliche und berufliche Bildung. Es gilt ferner, die Erkenntnis zu berücksichtigen, dass heterogene Lerngruppen erfolgreicher sind als homogene, in denen die Schwachen schwächer und die Starken nicht stärker werden. Integration ist mehr als Sprache, betonte Süßmuth unter Verweis auf notwendige Teilhabemöglichkeit und Fähigkeit zu gemeinsamer Problemlösung.
Mentorenprogramme ausbauen
In drei parallel stattfindenden workshops wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Forums Beispiele für zielgruppenspezifische Handlungsmöglichkeiten der nachholenden Integrationsförderung vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
Mit den Zielgruppen der gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen, den Abiturienten und Studenten sowie mit den Akademikern hatte die OBS die Möglichkeit, ihre für diese Gruppen bereits entwickelten und erprobten Konzepte zu präsentieren und gemeinsam mit den Konzepten anderer Organisationen, die ebenfalls in diesen Feldern – teils als Kooperationspartner – tätig sind, zur Diskussion zu stellen.
Als besonderes Handicap für die Arbeitsmarktintegration ist bei den gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen mit Migrationshintergund, und hier nach den Erfahrungen der OBS bei den weiblichen und den älteren Personen mehr als bei den männlichen und bei den jüngeren, die oft fehlende Beherrschung oder sogar Kenntnis der deutschen Sprache anzusehen. Hier sollen künftig auch neue Förderprogramme wirken, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als beschäftigungsfördernde Maßnahmen angeboten werden, mit denen sprachliche und berufliche Qualifizierungen angestrebt werden. Bis 2013 stehen hierfür 360 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.
In der Gruppe Abiturienten und Studierende heißt es, den Blick der Schulen und Hochschulen stärker auf die in Abiturklassen und im Studium unterrepräsentierten Bildungsinländer zu richten, die überproportional aus bildungsfernen Familien mit geringen Einkommen stammen, während der Ausbildung häufig auf eigenen Verdienst angewiesen sind und eine gezielte Förderung benötigen. Diese muss darauf ausgerichtet sein, die Bildungsorientierung von zukünftig deutlich mehr Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf eine höher qualifizierende Ausbildung zu richten, indem hierfür gezielt geworben wird, indem konkrete Unterstützungen in Form von Lern- und Arbeitshilfen und wenn nötig auch in materieller Form geboten und Bildungsbenachteiligungen abgebaut werden. Es geht aber auch darum, die sozialen und interkulturellen Kompetenzen dieser Schüler und Studenten zu fördern und zu nutzen, und sie selbst zu Vorbildern und nach Möglichkeit zu Teilen eines Netzwerkes zu machen, das neu heranwachsende oder neu zuziehende junge Menschen dieser Zielgruppe in weitgehender Selbstregie unterstützen kann. Das während der Tagung vorgestellte START-Programm der Hertie-Stiftung und das Studien-Mentorenprogramm der Benecke Stiftung sind solche Angebote, die sich bereits bewährt haben und mit weiterer finanzieller Unterstützung, die es zunehmend auch bei privaten Sponsoren einzuwerben gilt, auch zu einem flächendeckenden Angebot ausgebaut werden können.
Dass es sich lohnt, bei der Diskussion um Fachkräftemangel den Blick auf das in Deutschland vorhandene Potenzial gut ausgebildeter und dennoch arbeitsloser Migrantinnen und Migranten zu richten, zeigte auch der dritte workshop, der speziell für diese Zielgruppe entwickelte Qualifizierungsangebote der OBS in Kooperation mit der Jena Akademie für lebenslanges Lernen sowie der Universität Oldenburg vorstellte. Für diese Zielgruppe wurde mehr Flexibilität bei Arbeitgebern eingefordert und vor allem mehr Flexibilität der zuständigen Behörden bei der formalen Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen. Natürlich ist auch hier entscheidend, dass die vorgestellten Projekte Nachahmer finden und in flächendeckende Programme münden.
Steigende Bildungserfolge der Frauen
Auf das nach wie vor große Problem der Ausgrenzung – ob als Fremd- oder als Selbstausgrenzung – machte in der das Forum abschließenden Diskussionsrunde der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman A. Mazyek, aufmerksam, das nach seiner Einschätzung durch das Zwei-Klassen-System des Zuwanderungsgesetzes verstärkt worden sei. Dieses fordere Einwanderern aus verschiedenen Ländern unterschiedliche Anforderungen, z.B. in Bezug auf Deutschkenntnisse, ab und wirke damit wenig motivierend und letztlich ausgrenzend auf diejenigen, denen höhere Anforderungen abverlangt werden.
Die geschlechterbezogenen Bildungsunterschiede junger Menschen mit Migrationshintergrund erläuterte Prof. Dr. Yasemin Karakasoglu, Universität Bremen. Zwar machen mehr Mädchen als Jungen der vergleichbaren Herkunftsgruppen ein Abitur, doch schaffen deutlich weniger Mädchen den Übergang in die Hochschule. Allerdings hat hier in den letzten 15 Jahren z.B. bei den türkischen Mädchen – entgegen dem öffentlichen Bild auch ideell unterstützt von den Familien - ein enormer Aufholprozess stattgefunden, der dazu geführt hat, dass die Studienaufnahmequote bei den Mädchen um das 9,5-fache gesteigert wurde, während diese Quote bei den Jungen nur um das 2,5-fache anstieg. Dennoch kann nicht übersehen werden – und darauf wies explizit Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth hin –, dass nur ein Drittel der Mädchen mit Migrationhintergrund, die studieren könnten, tatsächlich auch studieren, und dass daher die nachholende Integrationsförderung so schnell und so wirksam wie möglich, z.B. durch spezielle Stipendienprogramme, greifen muss. Als falsch wertete Karakasoglu die in der Öffentlichkeit häufig anzutreffende Sichtweise, Migranten wollten überwiegend an ihren Traditionen festhalten, und sie betonte stattdessen, dass die Erfahrungen aus mehreren Förderprogrammen belegen, dass z.B. Mütter sehr daran interessiert sind, ihren Kindern Werte zu vermitteln, die eine problemlose Integration in die deutsche Gesellschaft fördern können. Nur sind, so Karakasoglu, eben die bestehenden Förderprogramme nicht flächendeckend, so dass auch hier Nachholbedarf in der Breite gegeben ist. Süßmuth vertrat darüber hinaus gehend die Forderung, den Müttern nicht nur parallel zu den Betreuungsangeboten für die Kinder Möglichkeiten der Sprachförderung zu eröffnen und diese Angebote auszubauen, sondern dazu überzugehen, die informellen Kompetenzen der Mütter stärker zu nutzen, um beispielsweise in Kindergärten und Grundschulen identitätsstärkende Informationen über die Herkunftsländer und deren Traditionen zu vermitteln und die Kinder damit direkt in die vergleichende Betrachtung unterschiedlicher Kulturen einzubeziehen. Eine zusammen hängende Gesamtstrategie für die Aufgabe Integration forderte Dr. Michael Harms von der Hochschulrektorenkonferenz ein. Diese müsse unter der Überschrift stehen: Ihr seid hier willkommen, wir brauchen euch und wir möchten, dass ihr bleibt!





