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Förderbekanntmachung des BMBF für das Programm AQUA
Veröffentlichung am 22.12.2011


AQUA-Bildungsangebote
für arbeitslose Akademiker/-innen
undefinedAngebote


AQUA-Broschüre
"Perspektive Arbeitsmarkt!"


         

 (Download: Dateigröße 3 MB)

 

 

 

                            
Zugelassen nach AZWV
Zulassungsnummer: 376950

 

AQUA: Bildungsangebote für arbeitslose Akademiker/-innen*

Akademiker/-innen aus über 50 Nationen nahmen bisher an AQUA teil

Arbeitslose und arbeitsuchende Akademiker/-innen auf ihren Einstieg oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt vorzubereiten, ist das Ziel des Programms AQUA (Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt) der Otto Benecke Stiftung e.V. „Viele in Deutschland lebende Fachkräfte finden keinen Zugang zum Arbeitsmarkt trotz ihrer hohen Qualifikationen. Mit dem Programm AQUA bieten wir ein gutes Sprungbrett für eine Rückkehr oder auch den Start in ein ganz neues Segment“, erläutert Dagmar Maur, Leiterin des Programms.

AQUA ist das Nachfolgeprogramm des Akademikerprogramms** der Otto Benecke Stiftung e.V. Es bietet passgenaue Qualifizierungen für arbeitslose zugewanderte und in Deutschland geborene Akademiker/-innen und ermöglicht über spezielle Hilfestellungen einen ausbildungs- und berufserfahrungsadäquaten (Wieder-)Einstieg vornehmlich für die Berufsgruppen der Ingenieure, Naturwissenschaftler, Ökonomen, Mediziner, Lehrer und Geistes- und Sozialwissenschaftler.

Die Umsetzung der Qualifizierungen erfolgt insbesondere in Form von Kooperationen mit ausgewählten Hochschulen, die den Absolventinnen und Absolventen ein von Arbeitsgebern hoch anerkanntes Zertifikat ausstellen. Besondere Merkmale des Programms sind seine berufsgruppenpezifische Ausrichtung und die überregionalen Angebote mit derzeit bundesweit über 30 Qualifizierungsangeboten. Alle Akademikerinnen und Akademiker, die an einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen wollen, müssen ein maßnahmebezogenes Auswahlverfahren absolvieren.

Zielgruppe

(1) Im Rahmen des Programms AQUA können nachfolgend benannte Personengruppen gefördert werden:

a) Arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker mit Migrationshintergrund und auf Dauer angelegter Aufenthaltsberechtigung, die Arbeitslosengeld (ALG I oder II) beziehen

sowie

b) arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker mit Migrationshintergrund und auf  Dauer angelegter Aufenthaltsberechtigung, die nicht im Bezug von ALG-Leistungen stehen,

die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums oder einer gleichwertigen Ausbildung aus dem Ausland verfügen, der in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt wird, nur teilweise anerkannt wird oder zwar voll anerkannt wird, aber nur mit Hilfe einer nach dieser Bekanntmachung durchgeführten Nachqualifizierungsmaßnahme zu verwerten und für eine angemessene berufliche Eingliederung notwendig ist,

c) arbeitslose und arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker mit oder ohne Migrationshintergrund, deren in Deutschland erworbener Hochschulabschluss nur mit Hilfe einer nach dieser Bekanntmachung durchgeführten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist bzw. für die eine Förderung für eine angemessene berufliche Eingliederung notwendig ist.

d) In Einzelfällen können auch Personen, die ihr Studium abgebrochen haben, aber aufgrund ihrer fachlichen Voraussetzungen sowie ihrer Motivation als besonders geeignet erscheinen, an einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, sofern eine positive Integrationsprognose als Ergebnis des Auswahlverfahrens festgestellt wurde.

(2) Für Personen, die vor Beginn einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme das 55. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt die Förderzulassung auf der Grundlage einer besonderen Begründung über den zu erwartenden positiven Integrationsverlauf.

Finanzierung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF) das Programm AQUA. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen können nach den BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Empfängerinnen und Empfänger von ALG bleiben während der Fortbildungsdauer im ALG-Bezug. Die abschließende Genehmigung zur Teilnahme klärt die OBS mit dem jeweils zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung  wie Kursgebühren, Fahrtkosten, ggf. auswärtige Unterbringung, Büchergeld etc. können für Bezieherinnen und Bezieher von ALG II im Rahmen des Programms übernommen werden. Für Arbeitslose im ALG I-Bezug und Arbeitsuchende wird von der OBS eine Einkommensberechnung durchgeführt, auf deren Basis ggf. eine Kostenübernahme entschieden wird.

Für die Maßnahmen besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG.

Die Otto Benecke Stiftung e.V. ist im Programm AQUA als Träger nach § 84 SGB III AZWV zertifiziert. Die Studienergänzungen sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (SGB III) zugelassen.



* Die am 22.12.2011 veröffentlichte Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für das Programm AQUA können Sie undefinedhier nachlesen.

** Die Kursangebote des Akademikerprogramms, einem langjährigen Programm der Otto Benecke Stiftung e.V. für akademische Zuwanderinnen und Zuwanderer, wurden Januar 2009 in das Programm AQUA überführt. Diese Änderung ermöglicht nun allen Migrantinnen und Migranten, die einen Hochschulabschluss in ihrem Herkunftsland erworben haben, dieses Angebot zu nutzen.

 

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