Der Sprachkurs der Otto Benecke Stiftung e.V. baut auf den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf. 
Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) werden vorausgesetzt.
Der Sprachkurs der Otto Benecke Stiftung e.V. führt in 6 Monaten zur Niveaustufe C1 (GER).


Sprachkurse der Otto Benecke Stiftung e.V. unterstützen Integration von Studienbewerbern und Akademikern

undefinedEine Untersuchung aus dem Jahr 2008

 


 

 

Sprachkurse

 

Die nach den Garantiefondsrichtlinien-Hochschulbereich eingerichteten Kurse bereiten junge Zuwanderinnen und Zuwanderer — aufbauend auf den Integrationssprachkursen — auf die sprachlichen Anforderungen einer akademischen Laufbahn (Hochschulreife, Studium, Eingliederung in akademische Tätigkeitsfelder) vor.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt in den Beratungsstellen der Jugendmigrationsdienste. Dort wird nach ausführlicher Beratung und Prüfung der Voraussetzungen die Teilnahme am Sprachkurs bewilligt.

Eingangsprüfung:

Alle Antragsteller besuchen zunächst einen aus Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationssprachkurs (IK), den sie in der Regel mit der Niveaustufe B1 (Zertifikat Deutsch) des Europäischen Referenzrahmens (GER) abschließen.
Danach legen sie den Sprachtest der Otto Benecke Stiftung e.V. ab.
Bei Bestehen des Tests kann die Aufnahme in die Förderung erfolgen.

 Kursbeginn:

Februar, Mai, August, November

 Umfang: 

2 Kursstufen von jeweils 3 Monaten Dauer mit je 32 Wochenstunden Unterricht

 Inhalte:  

Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, sprachliche Kenntnisse zu vermitteln, wie sie die Hochschulen von Studienbewerbern mit einer ausländischen Hochschulreife verlangen, und orientiert sich an den Anforderungen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH bzw. TestDaF). Neben den erforderlichen Kenntnissen in Grammatik, mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit sowie Hör- und Leseverstehen werden auch Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.
Ergänzend findet eine sozialpädagogische Betreuung statt.

Beratung:

Die Beraterinnen und Berater der Jugendmigrationsdienste führen regelmäßig kursbegleitend Seminare und Einzelberatungen zur Planung der Bildungslaufbahn durch.

Abschlussprüfung:

Nach der Kursstufe 2 wird die ‚Zentrale Deutsche Sprachprüfung’ (ZDS) abgelegt. Die Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Mit deren Bestehen weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Erwerb von qualifizierten Kenntnissen der deutschen Sprache nach, die den Anforderungen von Studienkolleg, Sonderlehrgang und akademischem Beruf entsprechen. Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben die Möglichkeit, zusätzlich die Prüfung 'TestDaF' abzulegen; damit können sie bei Bewerbungen an Hochschulen und Universitäten die für das Studium notwendigen Deutschkenntnisse nachweisen. 

Stipendiaten, denen eine tägliche Anreise zum Sprachkursort nicht zuzumuten ist, können eine Unterkunft am Sprachkursort erhalten.

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