Der Garantiefonds Hochschule

Mit dem Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützen wir Sie, wenn Sie zugewandert sind und in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein im Herkunftsland begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium beginnen möchten.

Wir fördern Sprachkurse, Lehrgänge und Kollegs zum Erwerb der Hochschulreife sowie Kurse zur Vorbereitung auf ein Kolleg oder ein Fachstudium. Förderberechtigt sind Sie und Ihre Familienangehörigen zum Beispiel, wenn Sie zur Gruppe der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gehören. Auch als junge Geflüchtete (bis zum 30. Lebensjahr) und Asylberechtigte kommen Sie gemeinsam mit Ihren nachreisenden Ehepartnerinnen und -partnern sowie gegebenenfalls Kindern für die Förderung in Frage.

Die Otto Benecke Stiftung e.V. hat mit dem GF-H seit 1965 mehr als 500.000 Zugewanderte bei der Aufnahme, Fortsetzung und Ergänzung ihrer akademischen Ausbildung in Deutschland unterstützt.

Vor Aufnahme in die Förderung ist ein Beratungsgespräch bei der örtlich zuständigen Bildungsberatungsstelle Garantiefonds Hochschule (GF-H) erforderlich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule und unter "Wie kann ich mich anmelden?".

 

In diesem Video berichten junge Erwachsene von ihren Erfahrungen mit der GF-H-Bildungsberatung.

Zuwendungsgeber

Ansprechpersonen

Dr. Martina Wagner
Tel: 0228 8163-129
Fax: 0228 8163-100
Fachbereichsleiterin Förderbereich
E-Mail: Garantiefonds@obs-ev.de

Petra Tölkes
Tel: 0228 8163-211
Vertretung der Fachbereichsleitung
E-Mail: Garantiefonds@obs-ev.de


Otto Benecke Stiftung e.V. | Kennedyallee 105-107 | 53175 Bonn | Tel: 02 28 / 81 63-0 | mail: post@obs-ev.de

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