Forum Migration 2018

23. Forum Migration

"Migration als neue Normalität!? Chancen und Herausforderungen im Einwanderungsland Deutschland"

 

Die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden grundsätzlich begrüßt, obwohl Nachbesserungen in einigen Punkten notwendig seien. Darin waren sich alle Expertinnen und Experten des 23. Forums Migration der Otto Benecke Stiftung e.V. (OBS) am 6. Dezember 2018 einig. Rund 300 Interessierte aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, aus Kirchen, Verbänden und Migrantenorganisationen besuchten die Veranstaltung im Bonner Post Tower. Das Thema lautete "Migration als neue Normalität!? Chancen und Herausforderungen im Einwanderungsland Deutschland".

In seiner Einführung machte der Geschäftsführende Vorsitzende der OBS, Dr. Lothar Theodor Lemper, deutlich, dass uns das Thema Migration noch viele Jahre beschäftigen wird und die Chancen von Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt und unsere Sozialsysteme – Stichwort „produktive Integrationspolitik“ – angesichts des Fachkräftemangels ergriffen werden müssen. Der Geschäftsführende Vorsitzende der OBS warnte davor, mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz unterschiedliche Ziele zu verknüpfen.

Der Kuratoriumsvorsitzende der OBS, Eberhard Diepgen, ehemaliger Bürgermeister von Berlin, erinnerte in seinem Grußwort an die Geschichte der OBS, die sich seit jeher mit der Qualifizierung von Zugewanderten befasse. Er begrüßte, dass der Fokus von der akademischen Ausbildung nun auch auf die berufliche Bildung ausgeweitet werde. Er forderte einen „Spurwechsel“ für diejenigen, die schon lange hier leben und arbeiten (Stichtagsregelung).

In seinem Vortrag „Nachdenken über Migration“ stellte Professor Dr. Peter Graf Kielmansegg, emeritierter Professor für Politikwissenschaft der Universität Mannheim, die These auf, dass kein Thema die politische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland so polarisiert habe wie die Zuwanderung 2015. Die Verunsicherung darüber habe manche Bürgerinnen und Bürger an die „Randzonen“ des politischen Spektrums geführt, sie haben das Gefühl, der Staat erfülle nicht mehr ihr Schutzbedürfnis, weil sie in einem Land mit offenen Grenzen lebten. In anderen Ländern habe die Flüchtlingsfrage bereits Parteiensysteme „aufgesprengt“. In dieser Situation „ist (es) uns nicht gelungen“, so Professor Dr. Graf Kielmansegg, eine „Sprache der Mitte zu finden, die es möglich gemacht hätte, im Respekt vor einander über eine Herausforderung zu reden, die unser Gemeinwesen elementar trifft“. Eine Ursache hierfür sieht Professor Dr. Graf Kielmansegg in der Umdeutung der politischen in eine moralische Debatte. Voraussetzung für eine „Sprache der Mitte“ sei es, gemeinsam die Realitäten ins Auge zu fassen.

Die Geschäftsführerin des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Migration und Integration, Dr. Cornelia Schu, begann ihr Statement zum „Eckpunktepapier“ mit aktuellen Zahlen: In der Bundesrepublik Deutschland hat mittlerweile ein Viertel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. 2017 waren 54 % aller Neuzugänge EU-Staatsangehörige. Insgesamt betrug der Wanderungssaldo 500.000. Frau Dr. Schu begrüßte das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz, auch wenn an der einen oder anderen Stelle die Öffnung hätte weiter gehen können. Sie verspricht sich von diesem Gesetz eine Bekämpfung des Fachkräftemangels, eine Systematisierung der unterschiedlichen Regelungen, eine Steigerung der Attraktivität des Standortes Deutschland, mehr gesellschaftliche Akzeptanz von Zuwanderung sowie eine Reduktion irregulärer Zuwanderung. Nach Ansicht von Frau Dr. Schu sollte das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz der Baustein einer Gesamtstrategie sein.

In seinem Statement machte der Bundestagsabgeordnete Helge Lindh (SPD) deutlich, dass das geplante Gesetz diejenigen, die bereits eingewandert sind, nicht berücksichtige. In dieser Frage wünscht er sich einen „Spurwechsel“, den das Gesetz wohl nicht vollziehen wird. Herr Lindh warnt vor der Erwartung, dass das Gesetz alle bürokratischen Probleme aus dem Weg räumen würde. Auch wenn der Effekt eines solchen Gesetzes recht überschaubar sei, sei seine Signalfunktion nicht zu unterschätzen. Er sprach sich für Ausbildungskooperationen aus, wenn davon beide Seiten profitieren.

Der Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Jürgen Hindenberg, beklagte, dass bereits heute angesichts des Trends zur Akademisierung auf einen Bewerber 1,21 unbesetzte Ausbildungsplätze kommen. Die Hürden, Geflüchtete in eine duale Ausbildung zu bringen, seien hoch. Das „Eckpunktepapier“ sei im Unterschied zu den bisherigen NRW-Regelungen eine „Verschlimmbesserung“. Herr Hindenberg forderte einen Richtungswechsel dahingehend, dass die, die eine Ausbildung/einen Beruf haben, bleiben dürfen.

Auch der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Köln, Dr. Thomas Günther, benannte den massiven Fachkräftemangel als Hindernis für eine weitere Expansion im Handwerk. Herr Dr. Günther stellte fest, dass die Handwerksbetriebe sehr schnell und früh Geflüchtete in eine Ausbildung aufgenommen haben. Da Ausbildung und Arbeit Katalysatoren der Integration seien und Handwerksbetriebe im Durchschnitt 5,8 Mitarbeiter/innen haben, können Geflüchtete in diesen kleinen Teams schnell lernen und ankommen.

Gefragt nach dem Fachkräftemangel insbesondere in der Pflege, berichtete Alexander Pröbstl, Vorstandsmitglied Pflege und Patientenservice des Universitätsklinikums Bonn, dass sich der Mangel aus der Definition von Qualität ergebe: Der Schlüssel Pflegekraft/Patient beträgt in Deutschland 1:10; in Schweden, der Schweiz und Norwegen 1:4. – Ergebnis sind überarbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geringe Verweildauer im Beruf etc. Hier sieht Herr Pröbstl Handlungsbedarf für die Politik, ohne Migration seien die fehlenden 100.000 Fachkräfte nicht zu finden.

Der Geschäftsführer für Europäische Zusammenarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Wolfgang Müller, beschreibt den Arbeitskräftebedarf in vier Bereichen: Hochqualifizierte, Berufliche Bildung, Saisonarbeit, Ausbildung. Er plädiert für ein virtuelles Welcome-Center, das Information und Beratung für ausländische Arbeitnehmer bündelt; noch ist unser Arbeitsmarkt nicht auf internationale Arbeitskräfte ausgerichtet.

Maja Rentrop-Klewitz, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, beschreibt die Rolle der Anerkennung im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Eine Anerkennung ist Voraussetzung für die Zuwanderung als Fachkraft. Bei nicht voller Anerkennung sind Maßnahmen zur begleitenden Qualifizierung vorgesehen. In IT und anderen Engpassberufen ist eine Zuwanderung auf der Grundlage ausgeprägter Berufspraxis möglich. Als Herausforderungen nannte Frau Rentrop-Klewitz die Beratungsintensität, die örtliche Zuständigkeit, die uneinheitliche Durchführung, die Dauer der Verfahren und das Angebot von Qualifizierungs-/Ausgleichsmaßnahmen.

Tilman Nagel, Kompetenzcenterleiter Bildung, berufliche Bildung und Arbeitsmarkt bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), lenkte in seinem Statement den Blick auf die Herkunftsländer, wovon 40 % sogenannte Entwicklungsländer sind. Herr Nagel gab zu bedenken, dass Arbeitsmigration die Arbeitsmärkte entlaste und dass mehr als das Doppelte der öffentlichen Entwicklungshilfe als Rücküberweisungen die Familien vor Ort unterstütze. Wichtig sei auch der Wissenstransfer, der nicht nur durch Rückkehrer, sondern auch durch Kooperationen mit den Heimatländern erfolge. Ein wichtiger Ansatz zur Gewinnung von Fachkräften sei die Nachqualifizierung in den Herkunftsländern, wenn das Ausbildungsniveau nicht so hoch wie das deutsche sei. Produktiver erscheint Herrn Nagel der Ansatz der Ausbildungspartnerschaften, weil so auch die Ausbildungsqualität in den Herkunftsländern erhöht werde.

Der Geschäftsführer von Don Bosco Mondo e.V., Martin Wilde, beschreibt in seinem Statement die Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Gewinnung von Fachkräften: Don Bosco-Einrichtungen und Unternehmen in Schwellen- und Entwicklungsländern kooperieren bei der Ausbildung junger, benachteiligter Menschen. Weltweit verfügt Don Bosco über 850 Berufsbildungszentren. Die Bildungsmaßnahmen werden bei langlebigen Institutionen verankert. Für Nachhaltigkeit bürge auch die Tatsache, dass die Salesianer Don Boscos und die Don Bosco Schwestern dauerhaft mit und für die lokale Bevölkerung leben. Die Langfristigkeit dieses Engagements decke sich mit den langfristigen Interessen der auszubildenden Unternehmen.

Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit, stellte zu Beginn seiner Ausführungen zum Thema „Fachkräftemangel: Was ist zu tun?“ fest, dass es einen großen Fortschritt gebe in der Diskussion um Zuwanderung, da sie mittlerweile von der großen Mehrheit sachbezogen geführt werde. Positiv sei auch, dass weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegen die Steuerung von Zuwanderung zur Fachkräftegewinnung ausspielen, beides sei notwendig. Mit Blick auf das kommende Fachkräfteeinwanderungsgesetz hob Herr Clever hervor, dass der Informationsaustausch der zuständigen Behörden erheblich verbessert werden müsse, damit zuwanderungswillige Fachkräfte überhaupt erwägen, in Deutschland zu arbeiten und entsprechende Anträge zu stellen. Die Behörden müssen vom Bremser zum Schmiermittel werden, damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz funktioniert. Des Weiteren begrüßte Peter Clever die Aussetzung der Vorrangprüfung, plädierte aber auch für Nachbesserungen in einigen Bereichen des Eckpunktepapiers:

•    Identitätsklärung ist bekanntlich in manchen Fällen unmöglich.

•    Auch eine Einstiegsqualifizierung darf nicht zur Abschiebung führen.

•    Es muss geklärt werden, in welchen Ausnahmefällen die Ausländerbehörden eine Ausbildungsduldung verweigern können.

•    Die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse muss wirklich flexibel und pragmatisch gehandhabt werden (Teilanerkennung).

Im Rahmen des Forums wurde Professor Dr. Klaus J. Bade als Mitglied des OBS-Fachbeirates verabschiedet. Die Vorsitzende des Fachbeirates, Professorin Dr. Marianne Krüger-Potratz, der Vorsitzende des Kuratoriums, Eberhard Diepgen, und der Geschäftsführende Vorsitzende der OBS, Dr. Lothar Theodor Lemper, dankten ihm für seine Verdienste um die OBS und überreichten ihm die Ernennungsurkunde des Vorstandes zum Ehrenmitglied der OBS.

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