Herzlichen Glückwunsch an Klaus Laepple

Am 18. Dezember 2024 wird Klaus Laepple, Vorstandsmitglied der OBS, 85 Jahre alt. 
Klaus Laepple ist seit mehr als 40 Jahren in den verschiedenen Gremien der OBS tätig, seit 1992 ist er Mitglied des Vorstandes der OBS.

Nach dem Abitur 1961 studierte Klaus Laepple an der Universität zu Köln zunächst einige Semester Medizin und wechselte 1963 zur Volkswirtschaftslehre. Dieses Studium schloss er 1971 mit dem Diplom ab.

Schon während des Studiums organisierte er als Studentenvertreter Studienreisen. Nach dem Examen gründete er eine Charterflugvermittlung am Düsseldorfer Flughafen, 1974 eröffnete er ein Reisebüro – Kö 27 – auf der Königsallee in Düsseldorf. Seit 1987 war Klaus Laepple Mitglied und Funktionär mehrerer Tourismusverbände. 2012 verkaufte er sein äußerst erfolgreiches Reisebüro an TUI und ist seitdem in zahlreichen Ämtern, Beiräten und Aufsichtsratsmandaten tätig.

Während seines Studiums engagierte sich Klaus Laepple in der Studentenpolitik der Universität zu Köln. 1965-68 war er AStA-Vorsitzender, 1965-71 entsandte ihn das Studentenparlament in den Senat der Universität. 1966-70 war er Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Verbandes Deutscher Studentenschaften (VDS). Der Verband setzte sich vornehmlich für die Betreuung von Flüchtlingsstudierenden ein. Vor hier aus kam er zur OBS und setzt sich seither mit großem Engagement für die Belange des Vereins ein. Wir sind sehr dankbar, dass er immer für uns ansprechbar ist und mit großen Sachverstand unsere Arbeit unterstützt.

In die Justizgeschichte ging Klaus Laepple mit dem „Laepple-Urteil“ ein, als er für eine von ihm im Oktober 1966 als AStA-Vorsitzender verantwortete Demonstration mit Sitzblockaden gegen die Fahrpreiserhöhungen der Kölner Verkehrs-Betriebe als Rädelsführer verurteilt wurde. Der Rechtsstreit ging nach einem ersten Freispruch des Landgerichts Köln bis zum Bundesgerichtshof, dessen 2. Strafsenat den Freispruch aufhob (Laepple-Urteil) und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Wuppertal zurückverwies. Die Begründung für die Aufhebung des Freispruchs lautete, es handele sich bei einem Sitzstreik um psychisch vermittelten Zwang, der den Tatbestand der Nötigung darstelle. Ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Wuppertal fand allerdings nicht mehr statt, da die Bonner Große Koalition im Zuge der Studentenproteste von 1968 Amnestiegesetze beschlossen hatte, die auch auf „Straftaten“ aus den Jahren 1966 und 1967 angewendet wurden. Erst das Bundesverfassungsgericht hob Urteile, in denen diese Form des Streiks als Nötigung angesehen wird – zum Beipiel die Friedensbewegung der 1970er Jahre – auf.

Zu seinem Geburtstag gratulieren wir Klaus Laepple Herzen und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute und beste Gesundheit.

 

 

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