22. FORUM MIGRATION
"Migration – Ausbildung – Beruf"
"Migration – Ausbildung – Beruf" war das Thema des 22. ganztägigen FORUM MIGRATION der OBS am 30. November 2017 im Bonner Post Tower. Wissenschaftler und Praktiker der beruflichen Bildung diskutierten über die Chancen und bürokratischen Hindernisse am Übergang von Schule und Beruf – insbesondere für Geflüchtete. An der sehr gut besuchten Veranstaltung nahmen über 400 Akteure aus dem Bildungs- und Qualifizierungsbereich teil, außerdem Verantwortliche der Bundes-und Landespolitik, der Kommunen, Arbeitsverwaltung und ehrenamtlich Aktive. Übereinstimmung herrschte in der Einschätzung, dass das bestehende Instrumentarium zur Integration Geflüchteter bundesweit einheitlich umgesetzt, aber auch weiter verbessert werden muss. Einhellig war die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz, das von der neuen Bundesregierung vorgelegt werden müsse.
In seinem Einführungsvortrag veranschaulichte der Geschäftsführende Vorsitzende der OBS, Dr. Lothar Theodor Lemper, den Hintergrund, vor dem sich die aktuelle Flüchtlingsdebatte bewegt: Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Integrationsarbeit dann erfolgreich ist, wenn sie die Potenziale der Zugewanderten fördert und so ihre Integration in Ausbildung und Beruf. Die aktuellen Herausforderungen bestehen darin, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Sprachförderung zu intensivieren sowie Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zielgenauer zu konzipieren und anzuwenden.
Die NRW-Staatssekretärin für Integration Serap Güler skizzierte in ihrem Vortrag die Herausforderungen und auch die Chancen, vor denen alle drei Ebenen – Bund, Länder, Kommunen – nach der Zuwanderung von einer Million Geflüchteter stehen: "Integrationskurse, Anerkennungsgesetz und Ausbildungsduldung sind wichtige Integrationsbausteine, deren Durchführung noch optimiert werden muss." Für die neue NRW-Landesregierung sind es vier Bereiche, die integrationspolitisch gestaltet werden müssen: Sprache, Bildung, Arbeit und Wertevermittlung. Mit einer guten Infrastruktur von 53 kommunalen Integrationszentren gibt es vor Ort einen guten Überblick, wo Integration vorbildlich gefördert oder wo nachgebessert werden muss. Integrationskurse z.B. könnten gezielter auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden ausgerichtet sein. Bei den Sprachkursen und bei der Anerkennung von Zeugnissen könnten die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker genutzt werden.
Professor Dr. Herbert Brücker, Leiter des Forschungsbereichs "Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung" am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, beschäftigte sich in seinem Vortrag mit den "aktuelle(n) Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration" von Migranten und insbesondere von Geflüchteten. Dem zugrunde legte er die Ergebnisse von Studien des IAB und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Regelmäßige Befragungen haben gezeigt, dass die Qualifikationsstruktur an beiden Enden des Qualifikationsspektrums stark polarisiert ist; das heißt, überdurchschnittlich viele Geflüchtete haben keinen Schulabschluss und überdurchschnittlich viele haben eine weiterführende Schule abgeschlossen. Eine berufliche Ausbildung spielt in den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten nur eine marginale Rolle. Für den Arbeitsmarkt hat dies zur Folge, dass viele Zugewanderte unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt sein werden und die Bedeutung von Bildungszertifikaten abnehmen wird. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Ungleichheit der Einkommensverteilung zunehmen wird.
Im Rahmen der Diskussion "Probleme und neue Ansätze bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt" erläuterte Evelien Willems von der IQ Fachstelle "Beratung und Qualifizierung" die Besonderheiten des sogenannten Anerkennungsgesetzes von 2012: Mit diesem Gesetz wurde erstmals ein Rechtsanspruch auf individuelle Gleichwertigkeitsprüfung geschaffen, der unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus besteht. Umfassende Begleitstrukturen ermöglichen eine flächendeckende Fachberatung (IQ Netzwerk). Eine einheitliche Vorgehensweise mit fehlenden Unterlagen ist noch nicht erreicht. Viel zu tun gibt es für Frau Willems auch im Bereich Qualifizierung: hier könnten neue Angebotsformate einen schnelleren Einstieg in den Arbeitsmarkt fördern (Stichwort: berufsbegleitende Angebote, Blended learning).
Murat Ünlü, Prokurist des Schulungs- und Servicezentrums Vest GmbH schilderte die guten Erfahrungen mit dem Projekt "Gemeinsam in die Ausbildung", das unter der Leitung der OBS in drei Bildungszentren des Handwerks in Recklinghausen, Duisburg und Gera durchgeführt wird. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Pilotprojekt hat bestehende Instrumente erfolgreich verknüpft: assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung und Sprachunterricht erfolgen parallel und unter einem Dach. Lernschwierigkeiten können so individuell "bearbeitet" werden. Dass die Ausbilder permanent für die Projektteilnehmenden ansprechbar sind, ist ein wichtiger Baustein für die große Motivation der jungen Erwachsenen.
Hans-Jürgen Sassenberg, Senior Experten Service Bonn, berichtete über seine Erfahrungen als Senior Experte der KAUSA Servicestelle Bonn/Rhein-Sieg, durchgeführt in Trägerschaft der OBS. Die ehrenamtlichen Helfer brauchen eine Organisation, der sie sich anschließen, die betreut, fördert. Nur so ist es möglich, effektiv ehrenamtlich tätig zu sein.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass eine Novellierung der dreijährigen Ausbildungsverordnung dringend notwendig und an die Bedürfnisse Geflüchteter anzupassen ist. Sinnvoll wäre z.B. Teil-Qualifikationen anzuerkennen; auch müssten Unternehmen ihre Ansprüche herunterschrauben.
Professor Dr. Michael Heister, Leiter der Abteilung "Berufliches Lehren und Lernen, Programme und Modellversuche" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) referierte über neue Ansätze im Übergang Schule-Beruf. Professor Heister berichtete über starke Selektionsprozesse an den Übergängen in eine Ausbildung und auch auf dem Ausbildungsmarkt – bedingt durch soziale Herkunft, Migrationshintergrund, schulische Vorbildung oder Region. Über zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren waren 2014 ohne formale Qualifiktion. Hier bedarf es besonderer Maßnahmen wie z.B. ausbildungsbegleitender Hilfen oder der sog. assistierten Ausbildung, um jungen Erwachsenen mit besonderem Förderbedarf den Einstieg und die Durchführung einer Ausbildung zu ermöglichen – statt sie ohne Erfolg von einer in eine andere Maßnahme zu vermitteln. Es bedarf seiner Meinung nach keiner Sonderwege, sondern individueller Hilfen und einer großen Betriebsnähe, um junge Erwachsene in einer Ausbildung zu halten. Insbesondere Geflüchtete brauchen für den Einstieg in eine Ausbildung besondere Unterstützung wie ausbildungsbegleitende Deutschkurse, zusätzlichen Berufsschulunterricht oder Hilfe bei der Erledigung von Formalitäten.
In der Diskussion "Der Arbeitsmarkt als Integrationsmotor" machte Professor Dr. Marc Thielen, Abteilungsleiter des Fachbereichs "Erziehungs- und Bildungswissenschaften" an der Universität Bremen, deutlich, dass in Anbetracht der Tatsache, dass ein Viertel der Auszubildenden ihre Erstausbildung abbrechen, Teilzeit-Ausbildungen und verlängerte Ausbildungen in Betracht gezogen werden sollten.
Der Stellvertretende Schulleiter des Robert-Wetzlar-Berufskollegs Bonn, Hans-Jürgen Böhme, berichtete von einer Warteliste von über 1000 Personen für die internationalen Vorbereitungsklassen, in denen Zugewanderte auf einen Schulabschluss oder eine Ausbildung vorbereitet werden.
Dr. Frank Bruxmeier, Geschäftsführer des Bildungszentrums des Handwerks Duisburg und Kooperationspartner des Projektes "Gemeinsam in die Ausbildung", beschrieb die Aufgabe des Projektes als Benachteiligtenförderung und Wirtschaftsförderung für Duisburg: "Von den 30 Auszubildenden hat noch keiner seine Ausbildung abgebrochen – das ist die Nachricht. Und: Die Betriebe haben die von ihnen vorbereiteten Auszubildenden mit offenen Armen empfangen." Dr. Bruxmeier umriss Hindernisse, die dringend beseitigt werden müssten. Beispielsweise kann ein Geflüchteter sich nicht mit einer Online-Bewerbungen für einen Großbetrieb bewerben, wenn er nicht die letzten vier Zeugnisse hochladen kann. Oder: Braucht man für eine Ausbildung in der Altenpflege einen Realschulabschluss? Das Projekt "Gemeinsam in die Ausbildung" hat gezeigt, dass die jungen Leute Begleitung in eine Ausbildung benötigen. Die Betriebe wiederum brauchen organisatorische Hilfe, wenn sie einen Geflüchteten in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. In Fortführung des Projektes sollen für Betriebe gezielt Auszubildende gesucht werden.
Aziz Sariyar, Vorstandsvorsitzender des Verbandes türkischer Unternehmer und Industrieller in Europa e.V. Düsseldorf, und Oyun Ishdorj, Geschäftsführerin der La NOOS GmbH Bonn, veranschaulichten in ihren Statements, wie eine Selbständigkeit die Integration fördern kann.
Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZHD), Hans Peter Wollseifer, sieht die über 600 Bildungszentren des Handwerks in einer Vorreiterrolle bei der Integration von Geflüchteten in Arbeit und Qualifizierung. Zahlreiche Projekte und Initiative wurden von regionalen Handwerksorganisationen und vom Zentralverband erfolgreich angestoßen. Präsident Wollseifer nannte das Modellprojekt "Gemeinsam in die Ausbildung" als ein gutes Beispiel für konkrete Qualifizierungsmaßnahmen, die von drei oben genannten Bildungszentren des Handwerks umgesetzt werden: Das von der OBS entwickelte und koordinierte Projekt bereitet 120 Jugendliche ohne Erstausbildung und junge Geflüchtete auf eine Ausbildung im Handwerk vor. "Beispielgebend ist die Struktur des Modellprojektes. Denn sowohl die Auswahl der Teilnehmer vor Ort, die Ermittlung ihres schulischen und handwerklichen Qualifizierungsbedarfes sowie die Betreuung der jungen Leute vor Ort kommen aus einer Hand", so Präsident Wollseifer. So erhalten Zugewanderte eine Perspektive und das Handwerk Fachkräfte. Ohne beschäftigungsfreundliche Rahmenbedingungen können solche Förderprogramme allerdings nicht funktionieren. Deshalb ist es laut Wollseifer Aufgabe des Zentralverbandes, sich für solche, gesetzlich geregelte, Rahmenbedingungen einzusetzen: Umsetzungsschwierigkeiten, die das Engagement der Handwerksbetriebe bei der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit behindern, gibt es z.B. bei der sog. "3+2"-Regelung des Integrationsgesetzes, die von den Ausländerbehörden sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Das hat zur Folge, dass Geflüchtete vor Eintritt oder mitten in ihrer Ausbildung abgeschoben werden können. Auch für die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung brauchten die Betriebe die Sicherheit, dass die Maßnahme in eine Ausbildung und langjährige Beschäftigung münden kann.
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