Ab November gelten nun folgende Beträge:
- Lebensunterhalt: € 475,00
- Unterkunft: max. € 380,00
Damit folgt das BMFSFJ den Erhöhungen der BAföG-Sätze, die zum 01.08.2024 umgesetzt wurden. Grund hierfür waren die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
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Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.