Keine Antragsfrist mehr ab Juni 2019

Richtlinienänderung im Garantiefonds Hochschule

 

Ab dem 01.06.2019 gibt es eine Richtlinienänderung des Programms Garantiefonds Hochschule, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Antragsfrist. Bisher mussten Interessenten innerhalb von zwei Jahren nach Einreise einen Antrag gestellt haben.

Geflüchtete und Spätaussiedler/innen, die schon länger in Deutschland sind, können sich nun ab Juni auch bewerben.

Außerdem können mit der Richtlinienänderung nun nicht nur Abkömmlinge von Spätaussiedler/innen, sondern auch Kinder von Geflüchteten gefördert werden.
Der Antrag muss weiterhin vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.

Ab dem 01.06.2019 sind die neuen Fördervoraussetzungen und die neuen Richtlinien auf unserer Homepage unter Garantiefonds Hochschule veröffentlicht:

Interessenten für unsere Kurse können sich bereits jetzt Online zu einem Beratungstermin anmelden:
https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/Online-Anmeldung_Antrag.php

oder

direkt telefonisch oder per Mail den Kontakt zu den Beratungsstellen vor Ort aufnehmen:
https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/

 

Kontakt

Otto Benecke Stiftung e.V.
Kennedyallee 105-107
53175 Bonn

Otto Benecke Stiftung e.V. | Kennedyallee 105-107 | 53175 Bonn | Tel: 02 28 / 81 63-0 | mail: post@obs-ev.de

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