Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen beruhen:
Die Fachkräftesäule ermöglicht Menschen mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss künftig jede qualifizierte Beschäftigung in einem nicht-reglementierten Beruf auszuüben. Die Vorteile der Blauen Karte EU sollen grundsätzlich auf Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung übertragen werden. Bestehende Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU werden abgesenkt. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem es noch attraktiver gemacht wird, für eine Ausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und zu bleiben.
Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn der Berufsabschluss nicht vorher formal anerkannt wurde. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Das Gehalt darf nicht unter 45 % der Bemessungsgrenze liegen bzw. muss tarifgebunden sein.
Die Potenzialsäule richtet sich an Menschen, die noch keinen Arbeitsvertrag haben. Mit einer sog. „Chancenkarte“ wird mittels eines Punktesystems das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration ermittelt. Kriterien sind Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter.