News

Garantiefonds Hochschule fördert jetzt auch private Studienkollegs und HZB-Kurse an Hochschulen

Flüchtlinge und Spätaussiedler, die bereits das Sprachniveau C1 GER erreicht haben und für ein Studium eine Hochschulzugangsberechtigung benötigen, können nun auch gefördert werden, wenn sie an nicht-staatlichem Studienkollegs oder HZB-Kursen an Hochschulen aufgenommen werden.

Die Teilnahme an Schwerpunktkursen privater Studienkollegs kann gefördert werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Die Schwerpunktkurse / Fachkurse (G-, S-, W-, T-, M-Kurse) werden in Anlehnung an die „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung“ der KMK in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung während der Kursteilnahme von HZB-Kursen an Hochschulen erfüllt sein:

Die Kurse führen (mit oder ohne Prüfung) zu einer direkten Hochschulzugangsberechtigung (Fachstudium) an der durchführenden Hochschule, im Bundesland der durchführenden Hochschule oder an allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Für eine Überprüfung, ob das von Ihnen ausgesuchte Studienkolleg/der von Ihnen ausgesuchte HZB-Kurs zu den Kriterien passt bzw. ob Sie in die Förderung aufgenommen werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Beratungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.bildungsberatung-gfh.de

Möchten Sie die neuesten Nachrichten der Otto Benecke Stiftung e.V. als Newsletter erhalten?
Cookie-Einstellungen ändern