Die Teilnahme an Schwerpunktkursen privater Studienkollegs kann gefördert werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Die Schwerpunktkurse / Fachkurse (G-, S-, W-, T-, M-Kurse) werden in Anlehnung an die „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung“ der KMK in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung während der Kursteilnahme von HZB-Kursen an Hochschulen erfüllt sein:
Die Kurse führen (mit oder ohne Prüfung) zu einer direkten Hochschulzugangsberechtigung (Fachstudium) an der durchführenden Hochschule, im Bundesland der durchführenden Hochschule oder an allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.
Für eine Überprüfung, ob das von Ihnen ausgesuchte Studienkolleg/der von Ihnen ausgesuchte HZB-Kurs zu den Kriterien passt bzw. ob Sie in die Förderung aufgenommen werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Beratungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.bildungsberatung-gfh.de