Geflüchtete und Spätaussiedler/innen, die schon länger in Deutschland sind, können sich nun ab Juni auch bewerben.
Außerdem können mit der Richtlinienänderung nun nicht nur Abkömmlinge von Spätaussiedler/innen, sondern auch Kinder von Geflüchteten gefördert werden.
Der Antrag muss weiterhin vor Erreichen des 30. Lebensjahres gestellt werden.
Ab dem 01.06.2019 sind die neuen Fördervoraussetzungen und die neuen Richtlinien auf unserer Homepage unter Garantiefonds Hochschule veröffentlicht:
Interessenten für unsere Kurse können sich bereits jetzt Online zu einem Beratungstermin anmelden:
https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/Online-Anmeldung_Antrag.php
oder
direkt telefonisch oder per Mail den Kontakt zu den Beratungsstellen vor Ort aufnehmen:
https://bildungsberatung-gfh.de/wde/kontakt/